CNH ANWÄLTE - FACHKANZLEI ARBEITSRECHT bestehend seit 20 Jahren
Für die Freiheit und Würde der arbeitenden Menschen
Wir sind spezialisiert auf alle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht sowie dem Personalvertretungsrecht. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir aus persönlicher Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte sowie Personalräte.
Gewerkschaften sowie ihre Vertrauensleute sind ebenfalls unsere Mandanten.
Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten helfen wir bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Mitbestimmung auf Unternehmensebene, auf Wunsch in Abstimmung mit der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
BETRIEBSRÄTE - BR - GBR - KBR - EBR
Betriebsrat
Die rechtliche Vertretung der Interessen des Betriebsrats und ihrer Belegschaften ist unsere Kernkompetenz und unser tägliches Geschäft.
ARBEITNEHMER
Arbeitnehmerrechte
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer in sämtlichen Belangen ihres Arbeitsverhältnisses.
PERSONALRÄTE - PR - GPR - HPR
Personalrat
Wir beraten und vertreten Personalräte im Bereich des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) und des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG).
BR-WAHL
Betriebsratswahl
Wir unterstützen Initiatoren bei der Gründung eines Betriebsrats von vertraulich bis konspirativ bei allen rechtlichen und praktischen Fragen, auf Wunsch in enger Zusammenarbeit mit einer Gewerkschaft im DGB. Ebenso helfen wir Betriebsrat und Wahlvorstand bei der Organisation der Neuwahl einer bestehenden betrieblichen Interessenvertretung.
KÜNDIGUNG
Kündigungsschutz
Bei Erhalt einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer schnelles Handeln geboten. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen. Über die Chancen auf Wiedereinstellung oder Abfindung und alle Fragen – von Arbeitsagentur bis Zeugnis – beraten wir Sie gern collegial, nah und hilfreich.
DIENSTVEREINBARUNG - DV
Dienstvereinbarungen
Für den Personalrat ist die Dienstvereinbarung das zentrale Instrument, um die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Dienststelle mit zu gestalten. In der Beratung, in Verhandlungen und vor der Einigungsstelle helfen dem Personalrat erfahren Gunnar Herget und Alexandra Kötting nah und collegial.
BETRIEBSVEREINBARUNG - BV
Betriebsvereinbarungen
Bei Fragen der Schwerbehindertenvertretung (z.B. Auskunftsrechte, Schulung und Zusammenarbeit) sowie von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (z.B. Arbeitsvertrag, Mehrarbeit, Zeugnis) helfen wir gerne nah und collegial.
ARBEITSRECHT - INSOLVENZ
Arbeitsrecht in der Insolvenz
Nur durch die Kombination der Kenntnisse im Arbeitsrecht und im Insolvenzrecht können komplexe Probleme bei einer Insolvenz gelöst werden.