CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht

++ Wir ziehen um! ++ Wir ziehen um! ++

Bitte beachten Sie ab dem 09.12.2024 unsere neue Adresse: Alfredstraße 220, 45131 Essen.
Wir werden in der Zeit vom 06.12. bis 13.12.2024 möglicherweise eingeschränkt erreichbar sein.

CNH ANWÄLTE - FACHKANZLEI ARBEITSRECHT bestehend seit über 20 Jahren

Für die Freiheit und Würde der arbeitenden Menschen

Wir sind spezialisiert auf alle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht sowie dem Personalvertretungsrecht. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir aus persönlicher Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte sowie Personalräte.

Gewerkschaften sowie ihre Vertrauensleute sind ebenfalls unsere Mandanten.

Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten helfen wir bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Mitbestimmung auf Unternehmensebene, auf Wunsch in Abstimmung mit der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

BETRIEBSRÄTE - BR - GBR - KBR - EBR

Betriebsrat

Die rechtliche Vertretung der Interessen des Betriebsrats und ihrer Belegschaften ist unsere Kernkompetenz und unser tägliches Geschäft. 

ARBEITNEHMER

Arbeitnehmerrechte

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer in sämtlichen Belangen ihres Arbeitsverhältnisses.

PERSONALRÄTE - PR - GPR - HPR

Personalrat

Wir beraten und vertreten Personalräte im Bereich des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) und des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG).

BR-WAHL

Betriebsratswahl

Wir unterstützen Initiatoren bei der Gründung eines Betriebsrats von vertraulich bis konspirativ bei allen rechtlichen und praktischen Fragen, auf Wunsch in enger Zusammenarbeit mit einer Gewerkschaft im DGB. Ebenso helfen wir Betriebsrat und Wahlvorstand bei der Organisation der Neuwahl einer bestehenden betrieblichen Interessenvertretung.

KÜNDIGUNG

Kündigungsschutz

Bei Erhalt einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist  für Arbeitnehmer schnelles Handeln geboten. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen. Über die Chancen auf Wiedereinstellung oder Abfindung und alle Fragen – von Arbeitsagentur bis Zeugnis –  beraten wir Sie gern collegial, nah und hilfreich.

DIENSTVEREINBARUNG - DV

Dienstvereinbarungen

Für den Personalrat ist die Dienstvereinbarung das zentrale Instrument, um die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Dienststelle mit zu gestalten. In der Beratung, in Verhandlungen und vor der Einigungsstelle helfen dem Personalrat erfahren Gunnar Herget und Alexandra Kötting nah und collegial.

BETRIEBSVEREINBARUNG - BV

Betriebsvereinbarungen

Bei Fragen der Schwerbehindertenvertretung (z.B. Auskunftsrechte, Schulung und Zusammenarbeit) sowie von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (z.B. Arbeitsvertrag, Mehrarbeit, Zeugnis) helfen wir gerne nah und collegial.

ARBEITSRECHT - INSOLVENZ

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Nur durch die Kombination der Kenntnisse im Arbeitsrecht und im Insolvenzrecht können komplexe Probleme bei einer Insolvenz gelöst werden.