CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
Sie befinden sich hier: Start > ARBEITSGEBIETE

ARBEITSGEBIETE - FACHKANZLEI ARBEITSRECHT

 

Unsere Leidenschaft ist das Arbeitsrecht!

Wir sind der Auffassung, dass Spezialisten sich auf die Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte beschränken sollen, die sie wirklich vollständig beherrschen und sich darin ständig weiterbilden.

Arbeitgeber und Unternehmen werden von vielen anderen Rechtsanwälten umworben. Dazu wollen wir nicht gehören. Wir treffen diese aber gern am Verhandlungstisch oder im Gerichtssaal, um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.

Wir verpflichten uns dem Ziel, Ihre arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Probleme nach ausführlicher Beratung in ihrem Sinne zu lösen. Daran arbeiten wir konsequent und kompetent.

  • Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern im sogenannten Individualarbeitsrecht. Hierzu zählen z.B. Kündigungsschutzverfahren, Geltendmachung von Arbeitsentgelt, Verhandlungen über Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Zeugnisse
  • Umfassende Beratung von Betriebsräten, insbesondere zu allen Fragen im Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht
  • Tätigkeit als Sachverständige für den Betriebsrat. Hierzu gehören z.B. Arbeitszeitmodelle, Betriebsänderungen, Betriebsübergänge und Umwandlungen von Gesellschaften
  • Vertretung von Betriebsräten in Beschlussverfahren vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • Beisitzer auf Seiten des Betriebsrats in Einigungsstellen
  • Referententätigkeit bei namhaften Anbietern
  • Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen
  • Durchführung von Schulungen für Wahlvorstände und Seminaren für Betriebsräte: zu Fachthemen und zur Lösung von internen Konflikten
  • und vieles mehr


Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben


CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes