CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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CNH INHOUSE-SEMINARE

Wir machen ihr Gremium stark

Für Interessenvertretungen bieten wir Inhouse-Schulungen an. Diese Seminarform hat den Vorteil, dass Thema, Zeitpunkt und Ort individuell nach Absprache festgelegt werden können.

Inhouse-Schulung bedeutet, dass das Seminar in einem Tagungsraum im Betrieb oder in der Nähe, z.B. in einem Hotel, oder in unserem Kanzlei-Schulungsraum stattfindet. Seminarteilnehmer sind dabei nur die Mitglieder eines Gremiums. Dadurch entfallen lange Anfahrtswege, zeitaufwändige Vorstellungsrunden und viele sonstige organisatorische Hindernisse.

Unserer Erfahrung nach wird in einer für nur eine Interessenvertretung veranstalteten Inhouse-Schulung intensiver gearbeitet und gelernt. Zusätzlich wird die Möglichkeit besser genutzt, betriebsspezifische Fragen und Probleme anzusprechen und sogleich im Gremium mit dem Referenten lösungsorientiert zu behandeln.

Zu unserem Standardrepertoire gehören folgende Seminarangebote:

  • BR 1: Die Rechte des Betriebsrats und seiner Mitglieder sowie effektive Interessenvertreterarbeit
  • BR 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • BR 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Arbeitsrecht 1: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsrecht 2: Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Kündigungsschutzrecht
  • BR-Rechte bei Betriebsänderungen mit Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsrat bei Umstrukturierungen: Betriebsübergang (§ 613a BGB) und Umwandlungen
  • Wirtschaftsausschuss: Rechtsgrundlagen und praktische Tätigkeit; auf Wunsch mit betriebswirtschaftlichen Grundlagen
  • Aufsichtsrat: Rechtsgrundlagen und praktische Tätigkeit
  • Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben und Möglichkeiten, einschließlich Kündigungsrecht für schwerbehinderte Menschen
  • Wahlvorstand für Betriebsratswahl
  • Wahlvorstand für Personalratswahl
  • Wahlvorstand für Schwerbehindertenvertretungswahl
  • Aufsichtsratswahlen: Hauptwahlvorstand, Unternehmenswahlvorstand und Betriebswahlvorstand nach Mitbestimmungsgesetz 1976 (MitbG) und Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)

Auf Wunsch führen wir darüber hinaus Seminare zu anderen speziellen betriebsverfassungsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen durch. Fragen Sie uns auch nach Möglichkeiten, aktuelle betriebliche Probleme in einer Tagesschulung im Rahmen von Betriebsratssitzungen zu organisieren. Wir sind erfahren darin, Collegial und Nah zu Helfen.



Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben


CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes