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BETRIEBSVEREINBARUNG - BV - ARBEITSZEIT - INTERESSENAUSGLEICH - SOZIALPLAN - ÜBERWACHUNG  


Betriebsvereinbarung

Für den Betriebsrat ist die Betriebsvereinbarung das zentrale Instrument, für die Interessen der Beschäftigten aktiv zu sein und Erfolge zu erzielen.

Eine Betriebsvereinbarung darf zu allen Angelegenheiten abgeschlossen werden, die zur gleichberechtigten – aus Sicht des Betriebsrats erzwingbaren – Mitbestimmung gehören. Außerdem kann sie in allen weiteren Angelegenheiten, die – aus Sicht des Arbeitgebers – zur freiwilligen Beteiligung des Betriebsrats zählen, vereinbart werden.

Beispiele für Themen, die in der Praxis häufig in Betriebsvereinbarung geregelt werden, sind:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch technische Überwachungsmöglichkeiten von automatischen Zeiterfassungssystemen über Videokameras bis IT-Systeme
  • Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Arbeitnehmer
  • Beurteilungsrichtlinien und Personalfragebögen
  • Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
  • Interessenausgleich* und Sozialplan bei Betriebsänderungen
  • Personalplanung (z.B. Einsatz von Leiharbeitnehmern) und Beschäftigungssicherung*
  • Einführung einer betrieblichen Altersversorgung*

 

Unsere Dienstleistungen

Wir können für die optimale Interessenvertretung auf ein eigenes Archiv an Betriebsvereinbarungen zu vielen Themen und die dazu wichtige Rechtsprechung zurückgreifen. Außerdem stellt die Hans-Böckler-Stiftung im Archiv Betriebliche Vereinbarungen kostenlos eine umfangreiche Sammlung und Auswertung von Betriebsvereinbarungen bereit: https://boeckler.de/594.htm
Zum Beispiel zu Urlaub: https://boeckler.de/mbf_bvd_gr_urlaubsgrundsaetze_2015.pdf

Wir unterstützen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung zu erstellen, die Gespräche mit dem Arbeitgeber vorzubereiten und die gesetzten Ziele sowie den Entwurf eines eigenen Vorschlags erfolgreich zu verhandeln.

Soll eine Betriebsvereinbarung zwangsweise vor der Einigungsstelle durchgesetzt werden, stehen wir auch zur Verfügung und begleiten BR, GBR und KBR erfahren und professionell. Über Einzelheiten zu rechtlichen und praktischen Fragen informieren die bei der Hans-Böckler-Stiftung von unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadine Burgsmüller veröffentlichten Handlungshilfen:

  • Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat – Wer ist nach der Betriebsverfassung zuständig?
  • Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit in der Praxis
  • Einigungsstelle und Arbeitsgericht – Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats Rechtsanwalt
  • Wenn sich der Weg in die Einigungsstelle oder zum Arbeitsgericht nicht vermeiden lässt - Tipps und Handlungsempfehlungen

Aus unserem Team helfen den Gremien bei allen Fragen rund um Betriebsvereinbarungen insbesondere Markus Neuhaus, Nadine Burgsmüller, Javier Davila Cano und Gerda Reichel nah und collegial.



Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben


CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes