CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

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Javier Davila Cano

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1980
geboren und aufgewachsen in Gelsenkirchen

 

 

 

 

Lebenslauf

2017
Partner der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB

2013
Rechtsanwalt bei CNH-Anwälte in Essen

2009 – 2013
Rechtsanwalt in der Kanzlei Welkoborsky und Partner in Bochum

2009
Verleihung Qualifikationstitel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen

2007 – 2009
Rechtsanwalt bei Orth Kluth Rechtsanwälte in Düsseldorf im Bereich Arbeitsrecht

2005 – 2007
Referendariat beim Landgericht Essen mit Stationen u.a. in Palma de Mallorca

1999 – 2005
Studienbegleitende Tätigkeit als Werkstudent bei der Fujitsu-Siemens GmbH in Essen im Vertrieb und der Siemens Transportations Systems GmbH in Krefeld im Einkauf. Dort juristische Unterstützung des zuständigen Rechtsanwalts.

1999 – 2004
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum

1986 – 1999
Schulausbildung und Abitur in Gelsenkirchen

 

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

  • von der IG BCE-BWS GmbH zertifizierter Berater für Europäische Betriebsräte (TEAM.EWC-Berater)
  • seit 2009 Referententätigkeit in der Arbeitnehmerfortbildung bei der IFM – Institut für Managementlehre GmbH
  • Organisation und Durchführung eigener Seminare für Betriebsräte
  • Autor regelmäßiger Beiträge in den Fachzeitschriften für Betriebsräte „Der Betriebsrat“ und „Arbeitsrecht im Betrieb“

 

Mitgliedschaften

  • seit 2007 Mitglied im Deutsch-Spanischen Juristenverein e.V.
  • seit 2010 Mitglied in der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
  • seit 2010 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • seit 2014 Mitglied in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • seit 2015 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • seit 2016 Mitglied im IG BCE - Berater- und Sachverständigennetzwerk

 



Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben


CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes