FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Javier Davila Cano
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1980
geboren und aufgewachsen in Gelsenkirchen
Lebenslauf
2017
Partner der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB
2013
Rechtsanwalt bei CNH-Anwälte in Essen
2009 – 2013
Rechtsanwalt in der Kanzlei Welkoborsky und Partner in Bochum
2009
Verleihung Qualifikationstitel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
2007 – 2009
Rechtsanwalt bei Orth Kluth Rechtsanwälte in Düsseldorf im Bereich Arbeitsrecht
2005 – 2007
Referendariat beim Landgericht Essen mit Stationen u.a. in Palma de Mallorca
1999 – 2005
Studienbegleitende Tätigkeit als Werkstudent bei der Fujitsu-Siemens GmbH in Essen im Vertrieb und der Siemens Transportations Systems GmbH in Krefeld im Einkauf. Dort juristische Unterstützung des zuständigen Rechtsanwalts.
1999 – 2004
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum
1986 – 1999
Schulausbildung und Abitur in Gelsenkirchen
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- von der IG BCE-BWS GmbH zertifizierter Berater für Europäische Betriebsräte (TEAM.EWC-Berater)
- seit 2009 Referententätigkeit in der Arbeitnehmerfortbildung bei der IFM – Institut für Managementlehre GmbH
- Organisation und Durchführung eigener Seminare für Betriebsräte
- Autor regelmäßiger Beiträge in den Fachzeitschriften für Betriebsräte „Der Betriebsrat“ und „Arbeitsrecht im Betrieb“
Mitgliedschaften
- seit 2007 Mitglied im Deutsch-Spanischen Juristenverein e.V.
- seit 2010 Mitglied in der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
- seit 2010 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- seit 2014 Mitglied in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- seit 2015 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- seit 2016 Mitglied im IG BCE - Berater- und Sachverständigennetzwerk
CNH Newsletter 2024 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
Arbeitgebers, - die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
durch unzulässige Drohungen und - die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
Leistungszulage haben
CNH Newsletter 2024 Nr. 1
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
- die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
- die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
Betriebes