CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Markus Neuhaus
CNH Anwälte
Fachkanzlei Arbeitsrecht
Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB

Annastr. 58-64
45130 Essen

Telefon: 0201 74 94 84 0
Mail: Kanzlei@CNH-Anwaelte.de

 

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Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

Wir sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland am Landgericht Essen zugelassen.
Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Diese Rechtsanwaltkammer ist die für uns zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 73 Absatz 2 Nr. 4 Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO). Einzelheiten und weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://www.rak-hamm.de

oder

Ostenallee 18, 59063 Hamm
Telefon: 02381 9850 00
Telefax: 02381 9850 50

 

Eingetragen im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Essen: PR 3953

Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE 226805110



Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben


CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes