REFERENZEN
Über unsere Arbeit können am besten betriebliche Interessenvertreter Auskunft geben
Deshalb haben wir mit Einverständnis der Beteiligten diese Referenzliste erarbeitet. Sie ist eine kleine Auswahl, die einen guten Überblick vermittelt über das Spektrum von Klein- und Großbetrieben sowie Regionen und Branchen, in denen wir schwerpunktmäßig Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte beraten und vertreten. Mit den meisten BR, GBR und KBR arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammen.
Bei Wunsch nach Kontaktdaten und näheren Informationen, die wir hier aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen, helfen wir gern.
BR AbbottHannover |
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BR ArcelorMittal BottropBottrop |
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GBR Atos IT-Dienstleistung und BeratungGelsenkirchen |
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KBR BPDeutschland |
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GBR British AirwaysDüsseldorf |
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BR CommerzbankDortmund |
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BR E.ONEssen |
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BR FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.Gelsenkirchen |
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GBR HexionIserlohn |
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BR HuntsmanKrefeld |
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BR IneosMarl |
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BR KFUMarl |
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BR Kötter Geld- & WertdiensteEssen |
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BR Möbel KrögerEssen |
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BR PostbankKöln |
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BR RBH LogisticsGladbeck |
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KBR RheinkalkWülfrath |
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BR SecuritasEssen |
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GBR SolvayHannover |
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KBR SteagEssen |
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BR UCB PharmaMonheim |
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PR Universitätsklinikum EssenEssen |
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BR VESTOLITMarl |
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BR VIVAWESTGelsenkirchen |
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BR Wenko-WenselaarHilden und Hückelhoven |
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BR WestInvest / Deka ImmobilienDüsseldorf |
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BR ZaraEssen |
CNH Newsletter 2024 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
Arbeitgebers, - die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
durch unzulässige Drohungen und - die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
Leistungszulage haben
CNH Newsletter 2024 Nr. 1
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
- die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
- die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
Betriebes