KOSTEN
Rechtsanwaltsvergütung und Gerichtsgebühren
Ein wichtiger Punkt für Sie als Mandant sind natürlich die Kosten für einen Rechtsanwalt. Diese richten sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Grundlage für die anwaltliche Vergütung ist der Gegenstandswert einer Angelegenheit. Bei einer Entgeltklage liegt dieser in Höhe des geforderten Geldbetrages. In einem Kündigungsschutzverfahren ist in der Regel das dreifache Bruttomonatsentgelt des Arbeitnehmers anzusetzen. Ausgehend von diesem Betrag errechnen wir nach einer gesetzlich festgelegten Tabelle die Höhe einer Gebühr für die Angelegenheit. Abschließend werden die anwaltlichen Tätigkeiten in dieser Angelegenheit anhand von Gebührentatbeständen bewertet. Diese sind im Vergütungsverzeichnis zum RVG enthalten. Die Rechtsanwaltskosten sind daher nachprüfbar. Selbstverständlich werden wir zu Beginn unserer Beauftragung die voraussichtlich entstehenden Kosten mit Ihnen besprechen.
Die Kostenfrage ist gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wichtig, weil im Gegensatz zum allgemeinen Zivilrecht jede Partei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen hat. Dies gilt von der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung bis zum Abschluss in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die auch den Arbeitsrechtsschutz umfasst, trägt diese in der Regel die Kosten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie allerdings je Rechtsschutzfall selbst tragen.
Mitglieder der DGB-Gewerkschaften haben Anspruch auf kostenlosen Arbeitsrechtsschutz durch die DGB-Rechtsschutz GmbH.
Sofern Sie über wenig Einkommen verfügen, besteht bei außergerichtlicher Vertretung die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt die Staatskasse. Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens können Sie bei hinreichenden Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kosten trägt auch hier die Staatskasse. Abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen können vom Staat aber Rückzahlungsraten festgesetzt werden. Näheres hierzu finden Sie in dem Newsletter 06/11 von arbeitsrecht.de "Prozesskostenhilfe in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten".
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts gelten für Betriebsräte besondere Regelungen. Die Kosten eines Beschlussverfahrens zur Verteidigung der Rechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.
CNH Newsletter 2024 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
Arbeitgebers, - die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
durch unzulässige Drohungen und - die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
Leistungszulage haben
CNH Newsletter 2024 Nr. 1
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
- die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
- die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
Betriebes