CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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ARBEITNEHMER


Ihr Arbeitsverhältnis in Privatunternehmen und im öffentlichen Dienst

Die Arbeit ist für den einzelnen Beschäftigten von zentraler Bedeutung. Was während der Arbeit geschieht, wirkt in alle weiteren Lebensbereiche hinein. So wird die Qualität der freien Zeit im Wesentlichen von den Arbeitsbedingungen bestimmt. In vielen Fällen haben körperliche und psychische Belastungen am Arbeitsplatz auch gesundheitliche Auswirkungen. Das Arbeitsrecht hat unter diesen Bedingungen als Schutzrecht für Arbeitnehmer eine sehr große Bedeutung für die menschliche Existenz. Eine menschenwürdige und finanziell abgesicherte Lebensgrundlage bestimmt sich somit im Wesentlichen nach den Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten. Hierfür treten wir ein.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sämtlichen Belangen ihres Arbeitsverhältnisses.

Zum Umfang unserer Tätigkeiten zählen vor allem:

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten
    (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen
  • Kündigungsschutz / Abmahnung / Entfristung / Zeugnis / sozialrechtliche Folgen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
    (vertragsgemäße Beschäftigung, Abwehr von Versetzung und Entsendung, Lohn und Gehalt, Sonderzahlungen und Gratifikationen, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Teilzeit)
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
    (Mobbing, Haftung des Arbeitgebers, Arbeitnehmerhaftung, Eigenkündigung)

Unsere Aufgabe ist es, für Sie den Weg durch den Dschungel der Gesetze und gerichtlichen Entscheidungen zu finden, damit Sie zu Ihrem Recht kommen und die Schutzgesetze für Sie positiv zur Geltung kommen. Wir sind sehr erfahren, Ihnen Collegial und Nah zu Helfen.

Aus unserem Team sind für Sie da insbesondere Alexandra Kötting, Gerda Reichel und Javier Davila Cano.



Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben


CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes