CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Herget_Gunnar

 

 

Gunnar Herget

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1974
aufgewachsen in Augsburg, auf Norderney und in Hagen

 

 

 

 

Lebenslauf

2017
Partner der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB

2013
Rechtsanwalt bei CNH-Anwälte in Essen

2007 – 2013
Tätigkeit in der Kanzlei Welkoborsky und Partner, Bochum

2007
Verleihung der Qualifikation "Fachanwalt für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kennnisse und Erfahrungen

2003 – 2006
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit in der Kanzlei Schulte, Hagen

2000 – 2002
Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei Pantke und Kollegen, Schwelm mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

2000 – 2002
Referendariat am Landgericht Hagen

1995 – 2000
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster

1994
Abitur in Hagen

 

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

  • seit 2019 Mitautor des Kommentars "Bundespersonalvertretungsgesetz" Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, 2022, 11. Auflage, Kommentierung der §§ 11, 29, 62, 66, 68, 69, 81-83, 125BPersVG und Anhang XIII: Strafgesetzbuch
  • seit 2017 Mitautor des Kommentars "Arbeitsrecht" - Däubler / Hjort / Schubert / Wolmerath
    (Hrsg.), 2022, 5. Auflage , Kommentierung der §§ 625 bis 627 BGB
  • Mitautor des Kommentars zum Landespersonalvertretungsgesetz NRW, 5. Auflage, 2011 von
    Welkoborsky/Herget
  • Autor regelmäßiger Beiträge in der Fachzeitschrift "Der Personalrat"
  • Referententätigkeit für Personalräte und Betriebsräte bei verschiedenen gewerkschaftlichen Bildungsträgern, u.a. ver.di Bildung + Beratung und DGB-Bildungswerk NRW

 

Mitgliedschaften

  • seit 2006 Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • seit 2006 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • seit 2009 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • seit 2023 Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.


Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben


CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes