FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Gunnar Herget
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1974
aufgewachsen in Augsburg, auf Norderney und in Hagen
Lebenslauf
2017
Partner der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB
2013
Rechtsanwalt bei CNH-Anwälte in Essen
2007 – 2013
Tätigkeit in der Kanzlei Welkoborsky und Partner, Bochum
2007
Verleihung der Qualifikation "Fachanwalt für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kennnisse und Erfahrungen
2003 – 2006
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit in der Kanzlei Schulte, Hagen
2000 – 2002
Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei Pantke und Kollegen, Schwelm mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
2000 – 2002
Referendariat am Landgericht Hagen
1995 – 2000
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster
1994
Abitur in Hagen
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- seit 2019 Mitautor des Kommentars "Bundespersonalvertretungsgesetz" Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, 2022, 11. Auflage, Kommentierung der §§ 11, 29, 62, 66, 68, 69, 81-83, 125BPersVG und Anhang XIII: Strafgesetzbuch
- seit 2017 Mitautor des Kommentars "Arbeitsrecht" - Däubler / Hjort / Schubert / Wolmerath
(Hrsg.), 2022, 5. Auflage , Kommentierung der §§ 625 bis 627 BGB - Mitautor des Kommentars zum Landespersonalvertretungsgesetz NRW, 5. Auflage, 2011 von
Welkoborsky/Herget - Autor regelmäßiger Beiträge in der Fachzeitschrift "Der Personalrat"
- Referententätigkeit für Personalräte und Betriebsräte bei verschiedenen gewerkschaftlichen Bildungsträgern, u.a. ver.di Bildung + Beratung und DGB-Bildungswerk NRW
Mitgliedschaften
- seit 2006 Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- seit 2006 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- seit 2009 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- seit 2023 Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.
CNH Newsletter 2024 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
Arbeitgebers, - die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
durch unzulässige Drohungen und - die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
Leistungszulage haben
CNH Newsletter 2024 Nr. 1
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
- die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
- die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
Betriebes