CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

Claudia Schmidt

 

 

Claudia Schmidt

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jahrgang 1969
geboren und aufgewachsen in Hannover

 

 

 

Lebenslauf

2011
Verleihung Qualifikationstitel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen

seit 2009
Rechtsanwältin in der Kanzlei CNH

2001 – 2009
selbständige Rechtsanwältin in Essen mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, insbesondere Beamtenrecht

2001 – 2007
Syndikusanwältin bei der WAZ-Mediengruppe in Essen, überwiegend arbeitsrechtliche Tätigkeit in der Personalabteilung

2000 – 2001
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Anstellung bei der Anders und Thomé Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Krefeld

1998 – 2000
Referendariat beim Landgericht Essen

1997 – 1998
Juristische Mitarbeiterin bei den Rechtsanwälten Garraway, Niedung und Robienski in Hannover

1993 – 1997
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover

1988 – 1993
Ausbildung und Tätigkeit als Rechtsanwalts- und Notargehilfin in Hannover

1988
Abitur in Hannover

 

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

2000 Absolvierung des verwaltungsrechtlichen Fachanwaltslehrganges bei der Deutschen Anwaltsakademie in Berlin

 

Mitgliedschaften

  • seit 2004 Mitgliedschaft im Essener Anwalt- und Notarverein e.V. und im Deutschen Anwaltverein
  • seit 2009 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • seit 2010 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV


Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 1

Mit der erste Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  • die Frage, ob und wann Ruhepausen zu vergüten sind,
  • die Frage, wann Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben und
  • die Frage des Beweiswertes einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung.


CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben